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Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat am
27. Januar 2020 die zweite Auflage eines Positionspapiers zur Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer veröffentlicht. Die Überarbeitung erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Regulierung der Abschlussprüfung sowie aktueller Entwicklungen wie dem verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), der Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex, der erst kürzlich mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten ist.

Außerdem wurden zuletzt neue berufsständische Anforderungen an die Kommunikation des Abschlussprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat festgelegt. In dem IDW-Positionspapier werden Grundsätze einer guten Corporate Governance im Sinne einer „Best Practice“ zur Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer dargestellt. Zwar richtet sich das IDW-Positionspapier an den nach AktG gebildeten Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss. Dennoch sollten die Grundsätze auch bei der Zusammenarbeit mit Organen, die eine ähnliche Überwachungsfunktion haben, zum Tragen kommen. Außerdem wurden zuletzt neue berufsständische Anforderungen an die Kommunikation des Abschlussprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat festgelegt. In dem IDW-Positionspapier werden Grundsätze einer guten Corporate Governance im Sinne einer „Best Practice“ zur Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer dargestellt. Zwar richtet sich das IDW-Positionspapier an den nach AktG gebildeten Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss. Dennoch sollten die Grundsätze auch bei der Zusammenarbeit mit Organen, die eine ähnliche Überwachungsfunktion haben, zum Tragen kommen. Außerdem wurden zuletzt neue berufsständische Anforderungen an die Kommunikation des Abschlussprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat festgelegt. In dem IDW-Positionspapier werden Grundsätze einer guten Corporate Governance im Sinne einer „Best Practice“ zur Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer dargestellt. Zwar richtet sich das IDW-Positionspapier an den nach AktG gebildeten Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss. Dennoch sollten die Grundsätze auch bei der Zusammenarbeit mit Organen, die eine ähnliche Überwachungsfunktion haben, zum Tragen kommen.

Das aktualisierte IDW-Positionspapier zur Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer finden Sie hier

Zum Autor:

Dr. Klaus Weigel ist seit 2007 Geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH, Frankfurt am Main. Er war 25 Jahre für verschiedene Banken im Corporate-Finance- und Private-Equity-Geschäft in leitender Funktion und als Mitglied in Beiräten und Aufsichtsräten tätig. Die Board Xperts GmbH ist spezialisiert auf die Vermittlung qualifizierter Aufsichtsräte und Beiräte. Dr. Weigel ist zugleich Mitgründer und Vorstandsmitglied der Vereinigung Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD).

E-Mail: klaus.weigel@board-experts.de