Aktuelle Studien der KfW zeigen, dass mittlerweile rund 50 Prozent der Familienunternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge nicht innerhalb der Familie an die nächste Generation weitergegeben, sondern verkauft werden. Allerdings benötigen sowohl strategische Käufer als auch Finanzinvestoren professionelle Informationen und Prozesse im Rahmen der Übernahme. Durch eine umfangreiche Due Diligence wollen sie möglichst viele unternehmerische, rechtliche und steuerliche Risiken ausschließen. Dafür stellen sie Fragen, unter anderem zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Planungsgrundlagen und Prognosen oder auch zu den Controlling-Instrumenten. Es ist daher unabdingbar, den Verkaufsprozess gut vorzubereiten und auf die Erwartungen der potenziellen Käufer abzustellen.
Emotionen und Objektivität
Eine starke emotionale Beteiligung des Verkäufers in einem solchen Umfeld ist keineswegs unprofessionell, sondern verständlich und nachvollziehbar: Ein erfolgreicher Unternehmer gibt damit immerhin ein Stück seines bisherigen Lebens auf. Beschäftigt er sich nicht rechtzeitig mit dem „emotionalen Loslassen“ vom eigenen Unternehmen, sind Konflikte häufig nur eine Frage der Zeit. Ohne ein „emotionale Loslassen“ fehlt dem Unternehmer unter Umständen ein großer Teil seines Lebensinhalts, und er fällt in ein tiefes Loch. Aber auch der Erwerber übernimmt in manchen Fällen die Verantwortung für eine jahrzehntelange Familiengeschichte. Damit muss er zunächst einmal umgehen können. Diese Beispiele zeigen, wie wichtig die emotionale Vorbereitung auf beiden Seiten beim Unternehmensverkauf ist.
Unternehmer wollen beim Unternehmensverkauf häufig vorab den Preis kennen, zu dem sie ihr Unternehmen anbieten können. Zur Ermittlung des Unternehmenswerts stehen unterschiedliche Berechnungsverfahren zur Verfügung. In diesen Fällen ist Objektivität gefragt. Auch dabei gilt es sich von der eigenen Emotion zu lösen und einen realistischen Blick auf das eigene Lebenswerk zu richten. Ist der Preis höher als erwartet, bedeutet dies nicht immer auch ein gutes Geschäft. Vielleicht überhebt sich der Erwerber mit der hohen Gesamtsumme und führt das Unternehmen nachfolgend in die Insolvenz. Es gibt weitere wirtschaftliche Aspekte, die bei der Unternehmensnachfolge anstehen. Im Rahmen der Planung der Unternehmensnachfolge ist es daher sehr wichtig, sich frühzeitig mit einem Steuerberater und Rechtsanwalt auszutauschen. Als Faustformel gelten fünf bis sieben Jahre, in denen der Unternehmer vor dem eigenen Ausscheiden mit der Planung der Veräußerung beginnen sollte.
Mögliche Rollen eines Beirats
Ein qualifiziert besetzter Beirat kann im Rahmen eines Unternehmensverkaufs vor allem dann Nutzen stiften, wenn im Unternehmen eine neue Gesellschafter-Konstellation entsteht. Seine Rolle als Sparringspartner für den Unternehmer kann neben Bewertungsfragen von der Aufstellung eines Nachfolgeplans und der Formulierung von Auswahlkriterien für einen potentiellen Erwerber bis hin zu einer Notfallgeschäftsführung reichen, bei der der Beirat selbst für eine begrenzte Zeit die Geschäftsführung übernimmt. Dafür müssen aber die erforderlichen Qualifikationen im Gremium vorhanden sein. Es sollte mit der Aufstellung eines Beirats rechtzeitig genug begonnen werden, um den erkennbaren Herausforderungen mittels eines eingearbeiteten Beirats zu begegnen.
Auch nach der Übergabe an den neuen Gesellschafter können dem Beirat im Rahmen der reibungslosen Fortführung der Geschäfte wichtige Aufgaben zukommen. So ist der ausscheidende Unternehmer häufig noch emotional, zum Teil aber auch noch konkret operativ in Unternehmensentscheidungen eingebunden. Gleichzeitig will sich aber auch der Erwerber mit seinen Vorstellungen im Unternehmen positionieren. Der Beirat kann in dieser Phase die Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien konstruktiv und ggfs. vermittelnd begleiten. Ein Wechsel in den Beirat kann dem ausscheidenden Unternehmer die Übergangszeit erleichtern. Dadurch kann sich der Erwerber das Know-how des Verkäufers sichern. Gleichzeitig schafft er sich eine Art Aufsichtsgremium, welches ihm bei wichtigen Entscheidungen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Bei einer entsprechenden Gestaltung ist dies möglich, ohne dass der Erwerber seine eigene Unternehmenspolitik beziehungsweise seine Vorstellungen über die weitere Unternehmensentwicklung aufgeben muss. Allerdings empfiehlt es sich, dass der Beiratsvorsitz durch eine neutrale externe Person wahrgenommen wird.
Sinnvolle Besetzung eines Beirats
Dem Beirat kommt also im Rahmen des Unternehmensverkaufs sowohl eine strukturierende als auch eine vermittelnde Aufgabe zu. Seine Neutralität bzw. Objektivität machen ihn während des gesamten Prozesses zu einem wichtigen Ansprechpartner für alle beteiligten Personen. Dafür sollte er in seiner Struktur homogen und vor allem mit Vertretern mit unterschiedlichem Know-how-Hintergrund besetzt sein. Hierbei ist insbesondere an Personen zu denken, die eigene unternehmerische Erfahrungen einbringen können. Beiratsmitglieder müssen darüber hinaus über die erforderliche persönliche und soziale Kompetenz verfügen. Zugleich müssen sie in der Lage sein, dem Unternehmen auch zeitlich im erforderlichen Maß zur Verfügung zu stehen. Es versteht sich von selbst, dass Beiräte unabhängig sein müssen. Insofern scheiden als Mitglieder in Beiräten grundsätzlich alle Personen aus, die aufgrund von aktuellen Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen oder dem Unternehmer verbunden sind.
Fazit:
Ein gut besetzter Beirat ist ein wichtiger Sparringspartner für den veräußernden Unternehmer. Er schafft Neutralität und hilft mögliche Emotionen, die den Verkaufsprozess verzögern oder gar verhindern, zu vermeiden. Der abgebende Unternehmer sollte daher den Beirat frühzeitig in seine Überlegungen zur Unternehmensnachfolge einbinden und darauf achten, dass ihm möglichst auch Personen angehören, die Erfahrungen aus ähnlichen Prozessen einbringen können. Die Beiratsvergütung sollte dem erforderlichen zeitlichen Aufwand und der Verantwortung angemessen sein. Sie ist letztlich auch ein Zeichen der Wertschätzung der Arbeit der Beiratsmitglieder.
Zum Autor:
Dr. Klaus Weigel ist seit 2007 Geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH, Frankfurt am Main. Die Board Xperts GmbH ist spezialisiert auf die Vermittlung qualifizierter Aufsichtsräte und Beiräte. Dr. Weigel war 25 Jahre im Corporate-Finance- und Private-Equity-Geschäft in leitender Funktion und als Mitglied in Beiräten und Aufsichtsräten tätig. Er ist zugleich Mitgründer und Vorstandsmitglied der Vereinigung Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD).
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