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Der Nutzen von Beiräten und Aufsichtsräten in Private Equity-finanzierten Unternehmen
Von Dr. Klaus Weigel, Managing Partner, WP Board & Finance GmbH


Auch wenn über die Rolle von Private Equity-Unternehmen und ihre Geschäftsphilosophie derzeit kontrovers diskutiert wird, so steht doch eines fest: Sie sind eindeutig Vorreiter bei der strategischen Nutzung von Beirats bzw. Aufsichtsratsgremien in ihren Portfoliounternehmen zur Steigerung des wirtschaftlichen Erfolgs. Das zeigt eine im Sommer 2006 durchgeführte Befragung von Private Equity-Unternehmen in Deutschland. Vielleicht sollten daraufhin gerade auch mittelständische Unternehmen ihre immer noch in der Mehrheit ablehnende Haltung gegenüber solchen Kontroll- und Steuerungsgremien überdenken

Der Wert von Beirat und Aufsichtsrat

Beiräte und Aufsichtsräte haben im Bereich der Unternehmenssteuerung eine besondere Bedeutung. Mit den richtigen Persönlichkeiten besetzt, können sie für die erfolgreiche Entwicklung eines Unternehmens von unschätzbarem Wert sein. Dies belegen auch jüngere Studien zum Einsatz von Beiräten in mittelständisch orientierten familiengeführten Unternehmen. Aufsichtsräte kennt insbesondere das Aktiengesetz. Fällt jedoch eine GmbH unter das Mitbestimmungsgesetz (§§ 1, 7, mehr als 2.000 Arbeitnehmer) bzw. das Drittelbeteiligungsgesetz, mehr als 500 Arbeitnehmer), hat auch sie einen Aufsichtsrat entsprechend den Vorschriften des AktG zu bilden. Der Begriff „Beirat“ ist dagegen gesetzlich nicht verankert. Folglich existieren auch keine gesetzlichen Vorgaben für die Rolle von freiwilligen Beiräten. Aufgaben und Kompetenzen sind frei gestaltbar und werden in der Regel im Gesellschaftsvertrag, in einer Geschäftsordnung bzw. in den Verträgen mit den Beiratsmitgliedern definiert.

Umfrageergebnisse

Die WP Board & Finance GmbH hat im Sommer 2006 eine schriftliche Befragung zur Nutzung von Aufsichtsräten bzw. Beiräten von über 200 Private Equity-Unternehmen insbesondere in ihren Portfoliounternehmen durchgeführt. Eine wesentliche Fragestellung dieser Studie war, warum in Unternehmen, die keine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung eines Aufsichtsgremiums haben, trotzdem ein solches Gremium eingerichtet wird. Außerdem: Wie sind solche Gremien strukturiert, und welche Anforderungen werden an die Mitglieder eines solchen Gremiums gestellt? Die Ergebnisse dieser Studie dürften nicht nur für die teilnehmenden Private Equity-Unternehmen, sondern vor allem auch für familiengeführte Unternehmen ohne einen Finanzinvestor sowie für Persönlichkeiten, die ein Aufsichtsrats bzw. Beiratsmandat übernehmen möchten, von großem Interesse sein.

Im Folgenden werden vier Befragungsergebnisse näher dargestellt und kommentiert:

  • Die Etablierung eines freiwilligen Beirats/Aufsichtsrats dient der systematischen Erschließung externen Know-hows im Rahmen der angestrebten Wertsteigerung des Portfoliounternehmens. Erst an zweiter Stelle folgt mit „Überwachung bzw. Kontrolle der Geschäftsführung“ die traditionelle Aufsichts- bzw. Kontrollfunktion. Da Private Equity-Unternehmen typischerweise nur einen zeitlich begrenzten Beteiligungshorizont haben, dieser liegt in der Regel zwischen drei und sieben Jahren, muss in dieser Zeit eine systematische Steigerung des Unternehmenswertes durch operative Maßnahmen erzielt werden.
  • Ein mit erfahrenen Branchen und Fachspezialisten besetzter Beirat/Aufsichtsrat kann das Management eines Portfoliounternehmens hierbei mit Rat und Tat unterstützen.
  • Es sind in allererster Linie operative Themen, die nach Meinung der befragten Private Equity-Unternehmen im Vordergrund der Arbeit des Beirats/Aufsichtsrats stehen. Hierzu zählen insbesondere Investitionsentscheidungen, Entscheidungen über neue Produkte bzw. Geschäftszweige sowie Entscheidungen über den Erwerb bzw. die Veräußerung von Unternehmensteilen bzw. das Eingehen von Kooperationen mit anderen Marktteilnehmern. Dieses Ergebnis verstärkt noch den eingangs festgestellten Befund. Es ist primär die Unterstützung in operativen Fragen, was Private Equity-Unternehmen von den in ihren Portfoliounternehmen bestellten Beiräten/Aufsichtsräten erwarten.
  • Private Equity-Unternehmen erwarten von den Beirats-/Aufsichtsratsmitgliedern in ihren Portfoliounternehmen vor allem Branchenkenntnisse, Erfahrungen in der operativen Unternehmensführung sowie soziale Kompetenz. Alle übrigen, insbesondere finanzwirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Kenntnisse, werden als klar zweitrangig eingestuft. Wieder bestätigt dieser Befund die Eingangsaussage: Private Equity-Unternehmen erwarten von den Beirats bzw. Aufsichtsratsmitgliedern in ihren Portfoliounternehmen vor allem operative Führungserfahrung zur Unterstützung des dortigen Managements. Andere Kenntnisse bringen Private Equity-Gesellschaften selbst ein bzw. sie werden im Einzelfall extern hinzugezogen.
  • Beirats bzw. Aufsichtsratsmitglieder für Portfoliounternehmen von Private Equity-Unternehmen werden in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle aufgrund von Empfehlungen von Geschäftsfreunden identifiziert. Dies deutet auf einen im Zweifel eher zufallsbedingten Auswahlprozess hin. Zum einen verfügt die Mehrzahl der Private Equity-Unternehmen in Deutschland nicht über ein eigenes breites Netzwerk an erfahrenen Industrie bzw. Fachexperten für alle Branchensegmente. Zum anderen wird – von wenigen Ausnahmen abgesehen – kein externer Berater eingeschaltet, um ein breiteres Spektrum an möglichen Kandidaten für eine Beirats bzw. Aufsichtsratsaufgabe durch seine Kontakte zu geeigneten Persönlichkeiten aufzuzeigen. Eine professionell begleitete Identifizierung kann die Qualität der Zusammensetzung eines Steuerungs-und Kontrollgremiums aber aus unserer Sicht noch einmal deutlich erhöhen.

Während fast alle der befragten Finanzinvestoren das Instrument eines Beirats bzw. Aufsichtsrats in ihren Portfoliounternehmen einsetzen, tut das heute im deutschen Mittelstand nach vorliegenden Umfragen bestenfalls ein Drittel der Unternehmen. Bei großen Unternehmen ist die Quote indes höher als bei KMUs. Allerdings: Die Zahl der Mitglieder in Beiräten/Aufsichtsräten aus rechts- und steuerberatenden Berufen sowie aus Kreditinstituten und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist im Vergleich zu den Portfoliounternehmen von Finanzinvestoren viel höher! Hier scheint aber generationsbedingt ein Umdenkungsprozess in Gang zu kommen. Persönlichkeiten mit eigener operativer Führungserfahrung sowie einem profunden Branchen bzw. Fachwissen sind eher in der Lage, die Unternehmensstrategie qualifiziert zu begleiten. Sie bringen eine unabhängige Sichtweise ohne betriebsinterne Zwänge und insbesondere ohne Interessenkonflikte ein und stellen externes Know-how zur Verfügung, über das das Unternehmen vielleicht selbst gar nicht verfügt. Dies kann z. B. neue attraktive Auslandsmärkte und/oder Kundensegmente betreffen und damit dem Unternehmen helfen, Chancen zu ergreifen und Risiken zu verringern. Erfahrene Beiräte/Aufsichtsräte können aber auch als Vermittler zwischen unterschiedlichen Gesellschafterinteressen und/oder Meinungsunterschieden zwischen Gesellschaftern und Management fungieren.

Fazit:

Ein qualifiziert besetzter Beirat/Aufsichtsrat ist keine lästige Formalie. Er sollte als strategisches Instrument eingesetzt werden, um die Unternehmenszukunft zu sichern. Er hilft damit vor allem, unternehmerisches Vermögen zu erhalten und zu mehren. Gerade auch die Gesellschafter mittelständischer Unternehmen sollten dieses Instrument gezielter einsetzen – und damit von Private Equity-Unternehmen lernen.

Erschienen in: Unternehmeredition „Private Equity“, 2007