Früher galt ein Aufsichtsratsmandat eher als ehrenamtliche Tätigkeit und besondere Auszeichnung nach einem erfolgreichen Berufsleben. In den vergangenen Jahren haben sich die Aufgaben und Anforderungen an die Arbeit von Aufsichtsratsmitgliedern deutlich erweitert. Neben dem höheren Zeitbedarf für die Mandatstätigkeit wächst auch das Haftungs- und Reputationsrisiko. Beides sollte sich in der Vergütung von Aufsichtsräten und Beiräten niederschlagen.
Wie eine aktuelle Studie von Kienbaum zeigt, haben sich die Pro-Kopf-Bezüge von Aufsichtsräten und Beiräten in mittelständischen Unternehmen im Mittelwert (Median) zuletzt kaum verändert. Daher wird auch das Niveau der Aufsichtsratsvergütung im Mittelstand mehr und mehr als zu niedrig empfunden. Nach der Kienbaum-Umfrage rechnen zwei Drittel der Großunternehmen mit einem Anstieg der Aufsichtsratsvergütungen in den kommenden Jahren. Dagegen erwartet nur die Hälfte der Befragten im Mittelstand einen Anstieg und die andere Hälfte eine gleichbleibende Vergütungshöhe für die Kontroll- und Aufsichtsgremien. Zugleich wird das Vergütungsniveau der Aufsichtsräte in großen Unternehmen im Vergleich zu den Unternehmen des Mittelstands als eher zu hoch empfunden. Die auf Tagessätze umgerechneten Vergütungen hängen dabei tatsächlich von der Größe der Unternehmen ab.
Gestiegener Zeitbedarf und verschärfte Anforderungen an die Arbeit von Kontroll- und Aufsichtsgremien
Entsprechend breit gespannt waren laut einer Studie der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) von 2017 die durchschnittlichen Jahresvergütungen für Aufsichtsräte. In den DAX30-Unternehmen lagen sie bei € 165.000,- für MDAX-Unternehmen bei € 95.000,- und für Unternehmen aus dem SDAX bzw. TecDAX bei etwa € 55.000,-. Den jeweiligen (Stellvertretenden) Vorsitzenden wurden dabei deutlich höhere Vergütungen als den übrigen Gremienmitgliedern bezahlt. In mittelständischen Unternehmen hingegen sind erst oberhalb eines Umsatzes von etwa € 200 Mio Jahresvergütungen von mehr als € 20.000,- die Regel. Bei kleineren Unternehmen bewegt sich das Gros der Vergütungen für Aufsichtsräte bzw. Beiräte zum Teil deutlich unter € 20.000,- p. a.
Den gestiegenen Zeitbedarf und die verschärften Anforderungen an die Arbeit von Kontroll- und Aufsichtsgremien vor Augen herrscht hier ein deutliches Missverhältnis. Die Höhe der Vergütung von Aufsichtsräten und Beiräten ist aber letztlich auch ein Gradmesser für die Wertschätzung ihrer Arbeit. Insofern gibt es hier gerade im Mittelstand einen deutlichen Nachholbedarf, wenn man die Arbeitsqualität weiterhin hochhalten bzw. steigern möchte. Bis heute ist im Aktiengesetz ein Vergütungsanspruch auf die Arbeit von Aufsichtsräten nicht enthalten. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber die komplizierte steuerliche Behandlung von Aufsichts- bzw. Beiratsvergütungen (sog. Teil-Abzugsverbot) dringend im Sinne heutiger Verantwortung gestalten.
Zum Autor:
Dr. Klaus Weigel ist seit 2007 Geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH, Frankfurt am Main. Er war 25 Jahre für Banken im Corporate-Finance- und Private-Equity-Geschäft in leitender Funktion und als Mitglied in Beiräten und Aufsichtsräten tätig. Die Board Xperts GmbH ist spezialisiert auf die Vermittlung qualifizierter Aufsichtsräte und Beiräte. Dr. Weigel ist zugleich Mitgründer und Vorstandsmitglied der Vereinigung Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD).
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