Wie die dies­jäh­ri­ge Auf­sichts­rats­stu­die des Arbeits­krei­ses Deut­scher Auf­sichts­rat (AdAR) und der Kanz­lei Hen­ge­ler Mül­ler zeigt, rich­ten die Auf­sichts­rä­te in deut­schen Unter­neh­men ihre Arbeit wie­der ver­stärkt auf unter­neh­mens­stra­te­gi­sche The­men aus.

Zwar ist auch das Gesche­hen in der Ukrai­ne und des­sen Aus­wir­kun­gen in den Auf­sichts­rä­ten wei­ter­hin prä­sent. Min­des­tens eben­so gro­ße Rele­vanz räu­men die Bei­rä­te aber wie­der der Auf­stel­lung des Unter­neh­mens für die Zukunft ein. Über 85 Pro­zent der befrag­ten Auf­sichts­rä­te erach­ten Digi­ta­li­sie­rung bzw. die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on als zen­tra­les The­ma. Eine fast eben­so gro­ße Rele­vanz hat inzwi­schen das The­men­feld ESG und Nach­hal­tig­keits­trans­for­ma­ti­on. Die Auf­ar­bei­tung der Fol­gen der Covid-19-Pan­de­mie ist dage­gen etwas in den Hin­ter­grund gerückt, auch wenn sie sich nach wie vor u. a. auch in der Dis­kus­si­on über Lie­fer­ket­ten nie­der­schlägt. Nach­dem sie die Auf­sichts­rat­sagen­da im ver­gan­ge­nen Jahr noch klar bestimmt hat, ran­gie­ren The­men der Aus­wir­kun­gen der Pan­de­mie in der Prio­ri­tä­ten­lis­te der befrag­ten Auf­sichts­rä­te inzwi­schen nur noch an drit­ter Stel­le.

Nach­hal­tig­keit und ESG

Die Par­al­le­li­tät von per­ma­nen­ter Kri­sen­be­wäl­ti­gung, Auf­bau von Resi­li­enz und Arbeit an der Zukunft des Unter­neh­mens wird die Dis­kus­sio­nen in Auf­sichts­rä­ten aber auch künf­tig beherr­schen. So ist der Umgang mit einer Ver­knap­pung der Ver­sor­gung mit Ener­gie und deren Aus­wir­kun­gen auf Geschäfts­mo­del­le der Unter­neh­men bereits in den Auf­sichts­rä­ten ange­kom­men.

Das Gewicht des The­mas Nach­hal­tig­keit äußert sich zuneh­mend auch orga­ni­sa­to­risch in den Auf­sichts­gre­mi­en und trägt inso­fern For­de­run­gen nach beson­de­rer Nach­hal­tig­keits­exper­ti­se im Auf­sichts­rat Rech­nung. Eine knap­pe Mehr­heit der Befrag­ten sieht die Exper­ti­se­an­for­de­rung bei ihren Unter­neh­men bereits als erfüllt an, bei den bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men sogar über 60 Pro­zent. Aller­dings wird Nach­hal­tig­keits­exper­ti­se auf ganz unter­schied­li­che Wei­se adres­siert. So sehen die meis­ten der befrag­ten Auf­sichts­rä­te (76 Pro­zent) aktu­ell Wei­ter­bil­dun­gen als Mit­tel der Wahl. 72 Pro­zent set­zen auf Gre­mi­en­mit­glie­der mit einem ent­spre­chen­den beruf­li­chen Hin­ter­grund, wäh­rend 63 Pro­zent eher Bera­ter hin­zu­zie­hen wür­den. Die Berück­sich­ti­gung von ESG-The­men über Nach­hal­tig­keits­be­auf­trag­te oder ‑aus­schüs­se ist dage­gen in deut­schen Auf­sichts­rä­ten noch nicht die Norm. Ledig­lich zwölf Pro­zent der Befrag­ten gaben an, eine sol­che Lösung in ihren Auf­sichts­rä­ten gefun­den zu haben, dabei liegt der Anteil bei den bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men mit 22 Pro­zent jedoch deut­lich höher.

Wei­te­re Ergeb­nis­se:

  • Die befrag­ten Auf­sichts­rä­te sind mit der Res­sour­cen­aus­stat­tung für ihre Arbeit über­wie­gend zufrie­den. Per­so­nel­le Res­sour­cen genie­ßen mit 75 Pro­zent die größ­ten Zustim­mungs­wer­te, gefolgt von der finan­zi­el­len Aus­stat­tung (73 Pro­zent).
  • Bei der Abbil­dung recht­lich gefor­der­ter Finanz­ex­per­ti­se im Auf­sichts­rat set­zen die meis­ten Auf­sichts­gre­mi­en auf vor­han­de­ne CFO-Erfah­rung, Fort­bil­dun­gen und die Tätig­keit oder einen Abschluss als Wirt­schafts­prü­fer.
  • Neben dem Kom­pe­tenz­pro­fil mög­li­cher Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten spie­len bei der Auf­sichts­rats­be­set­zung aus Sicht der Befrag­ten vor allem Per­sön­lich­keit, Team­fä­hig­keit, inter­kul­tu­rel­le Kom­pe­tenz und Inter­na­tio­na­li­tät eine Rol­le.
  • Die Vor­stands­nach­fol­ge­pla­nung ist bei einer deut­li­chen Mehr­heit der befrag­ten Auf­sichts­rä­te rele­van­ter Teil der Auf­sichts­rats­ar­beit. Dabei wer­den in den meis­ten Fäl­len Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­de, der Per­so­nal­aus­schuss oder ein ver­gleich­ba­rer Aus­schuss invol­viert, die Per­so­nal­ab­tei­lung der Unter­neh­men spielt hin­ge­gen eine deut­lich unter­ge­ord­ne­te Rol­le.
  • Der Fach­kräf­te­man­gel ist inzwi­schen auch auf Ebe­ne der Füh­rungs­kräf­te ange­kom­men. Sie­ben von zehn befrag­ten Auf­sichts­rä­ten kon­sta­tie­ren einen Man­gel an geeig­ne­ten Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten oder bezeich­nen die Grö­ße des Nach­fol­ge­pools als wesent­li­che Her­aus­for­de­rung für die Nach­fol­ge­pla­nung.

Die voll­stän­di­ge Stu­die kann hier abge­ru­fen wer­den.