Ein gut besetz­ter Bei­rat für Ihr Unter­neh­men

Die Bil­dung eines Kon­troll­gre­mi­ums wie eines Auf­sichts­rats ist für die meis­ten Fami­li­en­un­ter­neh­men gesetz­lich nicht vor­ge­schrie­ben. Den­noch set­zen sie zuneh­mend frei­wil­lig auf die stra­te­gi­sche Unter­stüt­zung durch ein Exper­ten­gre­mi­um. So kann das Risi­ko wich­ti­ger unter­neh­me­ri­scher Ent­schei­dun­gen mini­miert und der Unter­neh­mens­er­folg lang­fris­tig gestei­gert wer­den. Wir sind Ihnen ger­ne bei der Zusam­men­stel­lung eines kom­pe­ten­ten Bei­rats behilf­lich.

Rund 20 Jah­re Erfah­rung 

Wir sind Exper­ten für die Ver­mitt­lung von Bei­rä­ten. Die meis­ten Per­sön­lich­kei­ten in unse­rem Netz­werk ver­fü­gen über Füh­rungs­er­fah­rung gera­de in Fami­li­en­un­ter­neh­men, und waren oder sind bereits in Bei­rä­ten ver­tre­ten.

Bei­rä­te pass­ge­nau beset­zen

Wir glei­chen die gemein­sam mit Ihnen defi­nier­ten Anfor­de­run­gen an einen Bei­rat sys­te­ma­tisch mit unse­rem Experten­netz­werk ab und gren­zen die Aus­wahl poten­zi­el­ler Kan­di­da­ten damit so genau wie mög­lich ein. Wir schla­gen nur wirk­lich pas­sen­de Part­ner vor.

Bei­rat: Häu­fig gestell­te Fra­gen (FAQ)

Wie wird ein Bei­rat gegrün­det? Wann ist er Pflicht? Wonach rich­tet sich die Höhe der Ver­gü­tung? Wel­che Rech­te und Pflich­ten hat ein Bei­rat? In unse­ren FAQ fin­den Sie Ant­wor­ten auf die­se und wei­te­re Fra­gen:

Was ist ein Bei­rat?

Im Unter­schied zu einem akti­en­recht­lich gere­gel­ten Auf­sichts­rat ist ein Bei­rat ein frei­wil­li­ges, zusätz­li­ches und in der Regel klei­nes, auf Dau­er ange­leg­tes und nur gele­gent­lich tagen­des Organ oder Gre­mi­um. Der Bei­rat ist ähn­lich wie ein Auf­sichts­rat  auf der obers­ten Füh­rungs­ebe­ne neben Geschäfts­füh­rung und Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung ange­sie­delt und kann sowohl mit Gesell­schaf­tern als auch Nicht-Gesell­schaf­tern besetzt sein. Der Bei­rat kann eine Viel­zahl von Auf­ga­ben wahr­neh­men, die in Abhän­gig­keit von der Situa­ti­on des Unter­neh­mens indi­vi­du­ell fest­ge­legt wer­den. Er dient dem Unter­neh­men als Instru­ment zur Lösung bestimm­ter aktu­el­ler oder zukünf­ti­ger Her­aus­for­de­run­gen. Ein Bei­rat kann daher sowohl Kon­troll- als auch Bera­tungs­funk­tio­nen aus­üben.

Wes­halb soll­te man einen Bei­rat ein­rich­ten?

Der Bei­rat ist ins­be­son­de­re Gesprächs- und Dis­kus­si­ons­part­ner sowohl für die Geschäfts­füh­rung als auch für die Gesell­schaf­ter bei Fra­ge­stel­lun­gen der täg­li­chen Unter­neh­mens­pra­xis, oder bei stra­te­gi­schen The­men. Häu­fig dient der Bei­rat pri­mär der Ent­schei­dungs­hil­fe im Unter­neh­men und ver­fügt weni­ger über wirk­li­che Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz. Die Auf­ga­ben eines Bei­rats kön­nen ohne gesetz­li­che Vor­ga­ben frei bestimmt und im Lau­fe der Zeit an die Erfor­der­nis­se im Unter­neh­men ange­passt wer­den.

Wer wählt den Bei­rat?

Die Mit­glie­der des Bei­rats wer­den von den Gesell­schaf­tern des Unter­neh­mens gewählt – ähn­lich wie der Auf­sichts­rat einer Akti­en­ge­sell­schaft (AG), der von der Haupt­ver­samm­lung, also den Anteils­eig­nern, gewählt wird. Da es kei­ner­lei gesetz­li­che Vor­ga­ben für Bei­rä­te gibt, kann bei der Ein­rich­tung eines Bei­rats der gro­ße Gestal­tungs­spiel­raum genutzt wer­den. Dadurch lässt sich ein Bei­rat ganz nach den per­sön­li­chen Wün­schen und den stra­te­gi­schen Her­aus­for­de­run­gen des Unter­neh­mens gestal­ten und zusam­men­stel­len.

Wann ist ein Bei­rat Pflicht?

Unter­neh­men unter­lie­gen kei­ner gesetz­li­chen Ver­pflich­tung, einen Bei­rat zu instal­lie­ren. Sie kön­nen jedoch durch ihre Rechts­form und/oder Mit­ar­bei­ter­zahl gesetz­lich dazu ver­pflich­tet sein, einen Auf­sichts­rat zu bil­den. Dies gilt für alle Akti­en­ge­sell­schaf­ten, Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten auf Akti­en, Genos­sen­schaf­ten, sowie ab einer bestimm­ten Grö­ße auch für Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haf­tung. Einen Auf­sichts­rat müs­sen auch alle Kre­dit­in­sti­tu­te und Kapi­tal­an­la­ge­ge­sell­schaf­ten ein­rich­ten.

Gremien­beset­zung für Unter­neh­men

Wir fin­den für Ihr Unter­neh­men ein neu­es Bei­rats­mit­glied. 

Rufen Sie uns an:
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