Immer mehr Fami­li­en­un­ter­neh­men eta­blie­ren einen Bei­rat als Teil ihrer Gover­nan­ce-Struk­tur, obwohl die Mehr­zahl von ihnen gesetz­lich nicht dazu ver­pflich­tet wären. So kön­nen sie auf die zuneh­men­den inter­nen und exter­nen Her­aus­for­de­run­gen mit Hil­fe eines pro­fes­sio­nell zusam­men­ge­setz­ten Gre­mi­ums früh­zei­tig reagie­ren.

Ein Bei­rat kann dabei zum Bei­spiel als Mitt­ler bei unter­schied­li­chen Sicht­wei­sen zwi­schen ver­schie­de­nen Gesell­schaf­tern und der ope­ra­ti­ven Geschäfts­füh­rung fun­gie­ren. Durch einen gut struk­tu­rier­ten Bei­rat erhal­ten Fami­li­en­un­ter­neh­men eine zusätz­li­che fach­li­che und stra­te­gi­sche Bera­tung. Bei­rä­te sind häu­fig Spar­rings­part­ner bei Zukunfts­the­men für die Gesell­schaf­ter und ope­ra­ti­ven Füh­rungs­kräf­te; sie kön­nen aber auch mit Kon­troll- und Zustim­mungs­kom­pe­ten­zen aus­ge­stat­tet wer­den. Letzt­lich ent­schei­den die Gesell­schaf­ter, wel­che Funk­tio­nen und Auf­ga­ben einem mit exter­nen Fach­leu­ten besetz­ten Bei­rat über­tra­gen wer­den und ob der Bei­rat so als Instru­ment zur Siche­rung der Zukunfts­fä­hig­keit eines Fami­li­en­un­ter­neh­mens bei­tra­gen kann.

Fol­gen­de Über­le­gun­gen sind bei Auf­stel­lung und Beset­zung eines Bei­rats in Fami­li­en­un­ter­neh­men anzu­stel­len, damit ein Bei­rat sei­ne Rol­le als Zukunfts­werk­statt erfül­len kann:

Bestim­mung der Rol­le eines Bei­rats im Rah­men der gesam­ten Gover­nan­ce-Struk­tur

Hier ist zum einen fest­zu­le­gen, ob der Bei­rat unter Berück­sich­ti­gung der aktu­el­len Situa­ti­on des Fami­li­en­un­ter­neh­mens und der Gesell­schaf­ter­struk­tur eine eher bera­ten­de oder eher kon­trol­lie­ren­de Funk­ti­on mit Zustim­mungs­ver­pflich­tun­gen erhal­ten soll. Dabei ist auch die Fra­ge zu beant­wor­ten, wel­che Mischung aus fami­li­en­in­ter­nen und ‑exter­nen Mit­glie­dern der Bei­rat haben soll.

Defi­ni­ti­on kon­kre­ter Erwar­tun­gen an den Input des Bei­rats

Die Gesell­schaf­ter von Fami­li­en­un­ter­neh­men müs­sen sich über­le­gen, wel­che Erwar­tun­gen sie an den Nut­zen eines Bei­rats haben, und was er genau leis­ten soll. Dabei ist auch die Wer­te­ori­en­tie­rung der Gesell­schaf­ter und der Füh­rung des Unter­neh­mens zu berück­sich­ti­gen. Die künf­ti­gen Bei­rats­mit­glie­der müs­sen sich mit die­sen Wer­ten iden­ti­fi­zie­ren und sie im Rah­men ihrer Bei­rats­tä­tig­keit beach­ten. Gleich­zei­tig ist die Fra­ge zu beant­wor­ten, wel­che zukünf­ti­gen stra­te­gi­schen Her­aus­for­de­run­gen sich für das Unter­neh­men stel­len, aus denen dann die Kom­pe­tenz­an­for­de­run­gen an die Bei­rats­mit­glie­der abzu­lei­ten sind. Außer­dem ist fest­zu­le­gen, ob die Bei­rats­mit­glie­der die in der ope­ra­ti­ven Unter­neh­mens­füh­rung vor­han­de­nen Kom­pe­ten­zen eher ergän­zen bzw. ver­stär­ken und unter­stüt­zen sol­len.

Fest­le­gung von Per­sön­lich­keits­ei­gen­schaf­ten der Bei­rats­mit­glie­der

Min­des­tens eben­so wich­tig wie die fach­li­chen Kom­pe­ten­zen sind die Per­sön­lich­keits­merk­ma­le der künf­ti­gen Bei­rats­mit­glie­der. Wenn ihre per­sön­li­che und kul­tu­rel­le Pass­ge­nau­ig­keit zum Unter­neh­men und den Gesell­schaf­ter­wer­ten, aber auch der Bei­rats­mit­glie­der unter­ein­an­der nicht gege­ben ist, hilft auch die bes­te Fach­kom­pe­tenz nichts. Hier sind Eigen­schaf­ten wie etwa Kri­tik­fä­hig­keit, Inte­gra­ti­ons­fä­hig­keit sowie Ver­trau­ens­wür­dig­keit und Zuver­läs­sig­keit zu nen­nen. Aber auch die Diver­si­tät des Gre­mi­ums hin­sicht­lich Alter, Geschlecht und Erfah­rung sind bei der Zusam­men­stel­lung eines guten Bei­rats in Fami­li­en­un­ter­neh­men zu beach­ten. Dabei gilt es, dass für die Aus­wahl der Bei­rats­mit­glie­der mög­lichst nach­voll­zieh­ba­re Kri­te­ri­en fest­ge­legt wer­den, um rei­ne „Bauch­ent­schei­dun­gen“ zu ver­mei­den.

Such- und Aus­wahl­pro­zess der geeig­ne­ten exter­nen Bei­rats­mit­glie­der

Zu emp­feh­len ist ein mög­lichst struk­tu­rier­ter Pro­zess, der für alle ein­be­zo­ge­nen exter­nen Bei­rats­kan­di­da­ten iden­tisch sein soll­te. Die­ser umfasst neben schrift­li­chen Unter­la­gen, aus denen auch die Moti­va­ti­on der Bei­rats­kan­di­da­ten und ihre beson­de­ren Qua­li­fi­ka­tio­nen für die zu beset­zen­de Bei­rats­po­si­ti­on in den Fami­li­en­un­ter­neh­men her­vor­ge­hen soll­te, per­sön­li­che Gesprä­che ins­be­son­de­re mit den Gesell­schaf­tern, dem ggfs. schon vor­han­de­nen Bei­rats­vor­sit­zen­den und Per­so­nen aus der ope­ra­ti­ven Geschäfts­füh­rung. Hier­bei kann ein exter­ner Bera­ter nütz­lich sein, der den Aus­wahl­pro­zess pro­fes­sio­nell unter­stützt und eine neu­tra­le Sicht­wei­se auf die Bei­rats­kan­di­da­ten hat. Exter­ne Bera­ter, die sol­che Aus­wahl­pro­zes­se schon über vie­le Jah­re unter­stüt­zen, kön­nen eine zusätz­li­che Rou­ti­ne sowie Distanz zu per­sön­li­chen Netz­wer­ken und Ver­bin­dun­gen ein­brin­gen.

Beur­tei­lung der Pass­ge­nau­ig­keit von inter­nen Bei­rats­mit­glie­dern

Neben exter­nen Bei­rats­mit­glie­dern sind in den Bei­rä­ten von Fami­li­en­un­ter­neh­men in der Regel auch Fami­li­en­mit­glie­der ver­tre­ten. Neben der Fra­ge des rich­ti­gen Ver­hält­nis­ses von inter­nen und exter­nen Bei­rats­mit­glie­dern und der Ent­schei­dung über den Gre­mi­en­vor­sitz spielt auch die Fra­ge der nach­voll­zieh­ba­ren Kom­pe­ten­zen der inter­nen Bei­rats­mit­glie­der eine wich­ti­ge Rol­le – und ist manch­mal eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung. Auch bei den fami­li­en­in­ter­nen Bei­rats­mit­glie­dern sind die glei­chen objek­ti­ven Aus­wahl­kri­te­ri­en wie bei den exter­nen Bei­rats­mit­glie­dern anzu­wen­den. Auch für sie ist dies eine Kom­bi­na­ti­on aus fach­li­chen, per­sön­li­chen und fami­li­en­spe­zi­fi­schen Kri­te­ri­en. Der Aus­wahl­pro­zess muss auch für die­sen Per­so­nen­kreis trans­pa­rent und für alle invol­vier­ten Per­so­nen nach­voll­zieh­bar sein.

Ver­mei­dung von Inter­es­sen­kon­flik­ten

Bei der Zusam­men­stel­lung von Bei­rä­ten in Fami­li­en­un­ter­neh­men im Sin­ne einer Zukunfts­werk­statt müs­sen Inter­es­sen­kon­flik­te von Bei­rats­mit­glie­dern unbe­dingt ver­mie­den wer­den. Schein­bar nahe­lie­gen­de Per­so­nen wie ein befreun­de­ter Unter­neh­mer, der lang­jäh­ri­ge Steu­er­be­ra­ter oder ein mit dem Unter­neh­men bzw. Unter­neh­mer ver­trau­ter Rechts­an­walt sind kei­ne gute Lösung. Durch geschäft­li­che oder per­sön­li­che Bezie­hun­gen wird der objek­ti­ve neu­tra­le Blick von außen erschwert. Die Frei­heit von Inter­es­sen­kon­flik­ten ist zwin­gend not­wen­dig für eine qua­li­fi­zier­te Bei­rats­tä­tig­keit. Inso­fern schei­den für eine Mit­glied­schaft im Bei­rat von Fami­li­en­un­ter­neh­men alle Per­so­nen aus, die das Unter­neh­men oder die Gesell­schaf­ter bereits bera­ten, und zwar unge­ach­tet ihrer Fach­kennt­nis oder der inter­nen Kennt­nis­se des Unter­neh­mens.

Damit Bei­rä­te ihre Rol­le als Zukunfts­werk­statt für Fami­li­en­un­ter­neh­men auch leis­ten kön­nen, müs­sen Aus­wahl­pro­zess und Kom­pe­tenz­pro­fil des Gre­mi­ums rich­tig aus­ge­stal­tet wer­den. Dazu muss der vom Bei­rat erwar­te­te Nut­zen zu Beginn klar defi­niert, die sich dar­aus erge­ben­den Auf­ga­ben des Bei­rats sau­ber abge­lei­tet wer­den und die Zusam­men­stel­lung und per­so­nel­le Beset­zung ent­lang den Zie­len und Erwar­tun­gen der Gesell­schaf­ter strin­gent erfol­gen. Dabei kön­nen exter­ne Bera­ter, die sich auf sol­che Beset­zungs­pro­zes­se spe­zia­li­siert haben, von gro­ßem Nut­zen sein. Wenn dies beach­tet wird, kann ein Bei­rat, neben sei­ner Kon­troll­tä­tig­keit, ein qua­li­ta­ti­ver Spar­rings­part­ner im Sin­ne einer Zukunfts­werk­statt für Geschäfts­füh­rung und Gesell­schaf­ter sein.