Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am
22. April 2020 das Modul C als weiteren Teil des Emittentenleitfadens veröffentlicht. In diesem neuen Modul werden für börsennotierte Unternehmen u. a. wesentliche Aspekte des Insiderrechts und der Ad-hoc-Publizität geregelt.
Dies betrifft etwa M&A-Transaktionen, Übernahmen und Personalveränderungen im Vorstand. Dabei hat die BaFin insofern einen entscheidenden Richtungswechsel vorgenommen, als sie zwischen Zwischenschritten, die aus sich heraus als Insiderinformation zu bewerten sind, und solchen, aus denen sich erst aus dem Endergebnis eine Kursrelevanz ergibt, unterscheidet.
So gilt etwa bei Insiderinformationen, die sich aus der Tätigkeit des Aufsichtsrats ergeben (zum Beispiel eine Veränderung im Vorstand), dass ein vom Aufsichtsrat eingesetztes Ad-hoc-Gremium oder sogar ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied einen Aufschub von der Ad-hoc-Publizität beschließen kann. Dies gilt unter anderem für die Fälle, wo der Gesamtaufsichtsrat noch nicht mit einer Personalentscheidung befaßt gewesen ist. Bisher kam es nämlich vor, dass eine Ad-hoc-Mitteilung über eine Veränderung im Vorstand erfolgen musste, bevor überhaupt die Entscheidung des gesamten Aufsichtsrats getroffen worden war. Sie wurde somit faktisch vorweggenommen. Mit der neuen Regelung erhöht die BaFin die Rechtssicherheit und Praktikabilität in wichtigen Fragen.
Das gesamte neue Modul des Emittentenleitfadens finden Sie hier.
Zum Autor:
Dr. Klaus Weigel ist seit 2007 Geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH, Frankfurt am Main. Die Board Xperts GmbH ist spezialisiert auf die Vermittlung qualifizierter Aufsichtsräte und Beiräte. Dr. Weigel war 25 Jahre für verschiedene Banken im Corporate-Finance- und Private-Equity-Geschäft in leitender Funktion und als Mitglied in Beiräten und Aufsichtsräten tätig. Er ist zugleich Mitgründer und Vorstandsmitglied der Vereinigung Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD).
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