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Der Hauptfachausschuß des Instituts der Wirtschaftsprüfer hat im März 2017 eine Serie von Prüfungsstandards (IDW PS 981, 982 und 983) für freiwillige Prüfungen von Corporate Governance Systemen verabschiedet.

Die zwar primär für die Abschlußprüfer entwickelten Standards können aber auch als Orientierung für Prüfungshandlungen des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses dienen. Nachfolgend eine kurze Übersicht zu den Inhalten der neuen Standards:

  • (1) IDW PS 981 – Risikomanagementsysteme
    Der IDW PS 981 behandelt die Prüfung von Risikomanagementsystemen (RMS) und umfasst sowohl strategische als auch operative Risiken aus dem Prozeß der Leistungserstellung. Eine Beschränkung auf die Prüfung des strategischen Risikomanagements ist möglich. Dabei wird eine unternehmensübergreifende Sichtweise verfolgt. Für die Prüfung des operativen Risikomanagements ist eine Abgrenzung der zu prüfenden Teilbereiche vorgesehen. Auch die Beauftragung einer Prüfung auf Angemessenheit und Implementierung des RMS ist möglich. IDW PS 981 beschreibt die Grundelemente eines Risikomanagementsystems, die Prüfungs-anforderungen bei der Auftragsannahme, der Prüfungsplanung und -durchführung sowie der Dokumentation und Berichterstattung eines Prüfers.
  • (2) IDW PS 982 – Prüfung des internen Kontrollsystems des internen und externen Berichtswesens
    Der IDW PS 982 beschreibt die Anforderungen und Vorgehensweise für die Prüfung des internen Kontrollsystems des internen und externen Berichtswesens. Hierbei handelt es sich um die Regelungen, die auf die ordnungsgemäße Gewinnung, Verarbeitung, Weiterleitung und Darstellung entscheidungsrelevanter Informationen außerhalb der Abschlussprüfung gerichtet sind. Die Prüfung umfasst die zugrunde liegenden Kerngeschäftsprozesse sowie die Unterstützungsprozesse samt Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen. Eine Systemprüfung nach dem IDW PS 982 zielt aber nicht darauf ab, ob die Inhalte der Unternehmensberichte korrekt sind.
  • (3) IDW PS 983 – Prüfung des internen Revisionssystems
    Den Standard IDW PS 983 hat das IDW zusammen mit dem Deutschen Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) entwickelt. Der DIIR-Revisionsstandard Nr. 3 ist somit weitestgehend identisch, Unterschiede in den Formulierungen beruhen vor allem auf formalen Unterschieden bzw. Unterschieden, die sich aufgrund spezieller berufsrechtlicher Anforderungen ergeben. Der IDW PS 983 sieht eine Beurteilung des Internen Revisions-systems verpflichtend anhand der Regelungen der Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) vor. Die Beurteilung unter Anwendung des bereits bestehenden DIIR Kriterienkatalogs gilt als sachgerecht.

Weitere Informationen zu den oben genannten Standards finden Sie auf der Website des IDW und den einschlägigen Websites der großen WP-Gesellschaften.