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Die „Frauenquote“ in Aufsichtsräten von mitbestimmten bzw. börsennotierten Unternehmen ist zwar seit Anfang 2016 Gesetz. Wie eine aktuelle Untersuchung von Wirtschaftswissenschaftlern der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz ergeben hat, ist der Einfluss von Frauen auf die Arbeit in Aufsichtsräten aber eher noch gering.

Analysiert wurde dabei, welchen Effekt die gesetzliche Quote auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat und wie die neugewählten Frauen in die Ausschüsse der Aufsichtsräte eingebunden werden. Letzteres ermöglicht nämlich einen Einblick in die Integration der neuen weiblichen Aufsichtsratsmitglieder, da bestimmte Entscheidungen in speziellen Ausschüssen des Aufsichtsrats vorbereitet werden. Für diese Analyse wurden öffentliche Informationen der Unternehmen, insbesondere deren Geschäftsberichte und Internetseiten aus den Jahren 2009 bis 2016 herangezogen.

Höherer Anteil von Frauen in Aufsichtsräten

Ein Ergebnis der Studie ist, dass der Anteil der Frauen in Aufsichtsräten über den gesamten Betrachtungszeitraum kontinuierlich angestiegen ist. Dies gilt nicht erst nach Beschlussfassung der Gesetzesvorlage im März 2015. Offensichtlich hat die öffentliche Diskussion zu dieser Thematik bei zahlreichen Unternehmen bereits zuvor zum Umdenken geführt.


Mehr Frauen in Aufsichtsräten, aber wenig Einfluß


Ausschüsse immer noch selten mit Frauen besetzt

Bemerkenswert ist aber ein zweites Ergebnis der Studie: Frauen werden deutlich seltener in Ausschüsse von Aufsichtsräten berufen. Das gilt sowohl für die Vertreter der Anteilseigner als auch die der Arbeitnehmervertreter. Die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen auf der Anteilseignerseite in zumindest einem Ausschuß vertreten sind, ist über den gesamten Betrachtungszeitraum im Durchschnitt um 13% geringer als für Männer. In 2016 hat sich dieser Unterschied sogar auf 19% ausgeweitet. Dies hat sich übrigens auch in der DSW-Aufsichtsratsstudie 2017 gezeigt, nach der gut 80 Prozent der Ausschußmitglieder in den DAX30-Aufsichtsräten männlich sind. Die Entwicklung in den nächsten Jahren wird darüber Aufschluß geben, ob hier in den Aufsichtsgremien eine neue „gläserne Decke“ entsteht. Eine Ausnahme gilt übrigens für die Besetzung der Nominierungsausschüsse. Dort werden Frauen mit der gleichen Wahrscheinlichkeit berufen wie Männer. Möglicherweise spielen damit künftig „Frauennetzwerke“ bei der Auswahl neuer Aufsichtsratsmitglieder eine größere Rolle als bisher.

Sondierungspapier von Union und SPD vom Januar 2018

Es bleibt abzuwarten, ob auch die künftige Bundesregierung diesem Aspekt besondere Aufmerksamkeit schenkt. Das Sondierungspapier von Union und SPD vom Januar 2018 enthält jedenfalls deutliche Hinweise, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf Unternehmen mit wesentlicher Bundesbeteiligung deutlicher umzusetzen. Ob sich dies auch auf die Teilhabe an Aufsichtsratsausschüssen erstrecken wird, ist aktuell noch offen.

Zum Autor:

Dr. Klaus Weigel ist seit 2007 Geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH, Frankfurt am Main. Er war 25 Jahre für Banken im Corporate-Finance- und Private-Equity-Geschäft in leitender Funktion und als Mitglied in Beiräten und Aufsichtsräten tätig. Die Board Xperts GmbH ist spezialisiert auf die Vermittlung qualifizierter Aufsichtsräte und Beiräte. Dr. Weigel ist zugleich Mitgründer und Vorstandsmitglied des Verbands Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD).

E-Mail: klaus.weigel@board-experts.de