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Der neue Corporate Governance Kodex (DCGK), der voraussichtlich im 1. Quartal 2020 in Kraft gesetzt werden wird, enthält u. a. im Grundsatz 18 die Empfehlung: „Die Gesellschaft soll die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berichten.“

In welcher Form diese Berichterstattung erfolgen soll und welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen geeignet sind, ist nicht vorgegeben. Aufsichtsräte sollen sich individuell mit regulatorischen, unternehmensspezifischen und disruptiven Veränderungen proaktiv auseinandersetzen. Der Weg der Fortbildung ist dabei genauso individuell wie die Inhalte. Dies können Ausbildungsprogramme sein, die verschiedentlich angeboten werden, und viele Themengebiete abdecken, mit denen sich Aufsichtsräte bei ihrer Mandatstätigkeit auseinandersetzen sollten. Dazu gehört aber auch die Teilnahme an AR-spezifischen Konferenzen. Auch die Mitgliedschaft in Aufsichtsratsvereinigungen wie z. B. Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e. V. (ArMiD) und der Austausch der Mitglieder untereinander dienen dazu, Kenntnisse und Fähigkeiten für die Mandatsarbeit weiterzuentwickeln.

Zwar liegen Fort- und Weiterbildung häufig noch nicht im Fokus von Aufsichtsräten. Aber auch institutionelle Investoren werden diese neue Empfehlung in ihre Abstimmungsrichtlinien aufnehmen, sodass bei fehlender Berichterstattung, die Nichtentlastung des Aufsichtsrats drohen kann. Schließlich werden im Aufsichtsgremium u. a. Entscheidungen zur Besetzung von Top-Management-Positionen getroffen. Diese sind letztlich entscheidend für die Strategie und die operative Performance eines Unternehmens. Deshalb sollte die Weiterentwicklung der Kompetenzen im Gremium mehr sein, als nur ein lästiges Pflichtprogramm.

Zum Autor:

Dr. Klaus Weigel ist seit 2007 Geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH, Frankfurt am Main. Er war 25 Jahre für Banken im Corporate-Finance- und Private-Equity-Geschäft in leitender Funktion und als Mitglied in Beiräten und Aufsichtsräten tätig. Die Board Xperts GmbH ist spezialisiert auf die Vermittlung qualifizierter Aufsichtsräte und Beiräte. Dr. Weigel ist zugleich Mitgründer und Vorstandsmitglied der Vereinigung Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD).

E-Mail: klaus.weigel@board-experts.de