Zeit zum Lesen: 2 Minuten

Nach einer Studie von Kienbaum aus dem Frühjahr 2018 liegt bei Aufsichtsräten eine erfolgsunabhängige Vergütung weiterhin im Trend. Dies steht im Kontrast zu den Vergütungen der Vorstände bzw. Geschäftsführer deutscher Unternehmen. Hier übertreffen die erfolgsabhängigen die festen Vergütungsbestandteile häufig deutlich. Bei der Vergütung von Aufsichtsräten, heißt es, sollen damit zunehmenden Forderungen nach einer größeren Unabhängigkeit berücksichtigt werden. Diese Unterschiede in der Struktur der Vergütungen berücksichtigen somit die unterschiedlichen Rollen und Aufgaben der beiden Organe.

Vergütung von Aufsichtsräten: erfolgsabhängig oder -unabhängig

Vor rund zehn Jahren hingegen tendierte die Meinung dahin, dass auch Aufsichtsräte stärker erfolgsabhänig bezahlt werden sollten. Eine entsprechende Formulierung fand damals sogar Eingang in den Deutschen Corporate Governance Kodex. In der jüngeren Vergangenheit dominiert jedoch die Auffassung, eine erfolgsunabhängige Vergütung sei besser mit der Kontrollaufgabe des Aufsichtsrats vereinbar.

Nach Angaben der Studie hat sich das Niveau der Vergütung von Aufsichtsräten über die vergangenen Jahre hinweg eher wenig verändert. Insbesondere im Mittelstand empfindet man die Höhe der Aufsichtsrats- bzw. Beiratsvergütung mehrheitlich als zu niedrig. In Großunternehmen wird bei zwei Drittel der Befragten demnächst von einem weiteren Anstieg der Vergütung für die Mitglieder der Aufsichtsräte ausgegangen. Im Mittelstand erwartet nur die Hälfte der Befragten einen Anstieg, die andere Hälfte eher eine gleichbleibende Vergütung. Vier Fünftel der von Kienbaum befragten Unternehmen zahlen ihren Aufsichtsratsmitgliedern im Durchschnitt nicht mehr als € 30.000,- im Jahr. Nur drei Prozent der Aufsichtsräte erhalten mehr als € 70.000,-. Dabei hängt die Vergütungshöhe durchaus von der Unternehmensgröße und der jeweiligen Branche ab.

Vergütung den gestiegenen Anforderungen anpassen

Insgesamt muss die Vergütungshöhe für Aufsichtsräte und Beiräte in vielen Unternehmen aber den deutlich gestiegenen Anforderungen an die Gremienmitglieder und den gestiegenen Zeitaufwand angepasst werden. Aufsichtsräte müssen über eine entsprechende fachliche, soziale und persönliche Kompetenz verfügen. Dazu sollten sie für ihre Tätigkeit ein durchaus signifikantes und weiter steigendes Zeitinvestment einbringen. Sie können dafür allerdings auch eine angemessene Vergütung erwarten, denn auch im Mittelstand ist ein Aufsichtsratsmandat längst kein Ehrenamt mehr.

Zum Autor:

Dr. Klaus Weigel ist seit 2007 Geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH, Frankfurt am Main. Er war 25 Jahre für Banken im Corporate-Finance- und Private-Equity-Geschäft in leitender Funktion und als Mitglied in Beiräten und Aufsichtsräten tätig. Die Board Xperts GmbH ist spezialisiert auf die Vermittlung qualifizierter Aufsichtsräte und Beiräte. Dr. Weigel ist zugleich Mitgründer und Vorstandsmitglied der Vereinigung Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD).

E-Mail: klaus.weigel@board-experts.de