Wenn man sich die aktu­el­le Zusam­men­set­zung der Auf­sichts­rä­te in den DAX40-Unter­neh­men anschaut, so fällt auf, dass in jüngs­ter Zeit eine neue Gene­ra­ti­on in die Gre­mi­en ein­zieht. Vie­le von ihnen haben einen inter­na­tio­na­len Hin­ter­grund, brin­gen Exper­ti­se in The­men wie Tech­no­lo­gie, Digi­ta­li­sie­rung oder Nach­hal­tig­keit ein und erfül­len das Kri­te­ri­um der Unab­hän­gig­keit. Und es setzt sich mehr und mehr die Erkennt­nis durch, dass kür­ze­re Man­dats­lauf­zei­ten als die nach Akti­en­ge­setz mög­li­chen maxi­mal fünf Jah­re offen­sicht­lich Vor­tei­le haben, und auch akzep­tiert wer­den.

Wir erle­ben der­zeit ein Zusam­men­tref­fen von regu­la­to­ri­schen Ver­än­de­run­gen, geo­po­li­ti­schen Her­aus­for­de­run­gen und öko­no­mi­schen Unge­wiss­hei­ten. Zugleich wird bei die­sen Zukunfts­the­men der Druck auf Vor­stän­de und Auf­sichts­rä­te sei­tens wich­ti­ger bzw. insti­tu­tio­nel­ler Aktio­nä­re zuneh­mend grö­ßer. Die Unter­neh­men erle­ben zugleich eine durch­grei­fen­de Ver­än­de­rung der Auf­sichts- und Füh­rungs­kul­tur, die eine Grund­vor­aus­set­zung für ihre Zukunfts­fä­hig­keit ist.

Schnel­le Anpas­sung

Immer ent­schei­den­der wird des­halb die Per­so­nal­kom­pe­tenz des Auf­sichts­rats, denn die­ser hat die Ver­ant­wor­tung für die Bestel­lung bzw. Abbe­ru­fung der Vor­stands­mit­glie­der. Die Anfor­de­run­gen an eine pro­fes­sio­nel­le Arbeit des Auf­sichts­rats sind in jüngs­ter Zeit beträcht­lich gestie­gen und erfor­dern auch einen zuneh­men­den Zeit­ein­satz. So ist es nicht ver­wun­der­lich, dass das Kri­te­ri­um eines mög­li­chen Over­boar­ding, d. h. einer zu gro­ßen Man­dats­an­zahl bei ein­zel­nen Per­so­nen, bei der Aus­wahl der Auf­sichts­rä­te mehr und mehr Beach­tung fin­det. Dabei sind insti­tu­tio­nel­le Aktio­nä­re bzw. ihre Stimm­rechts­be­ra­ter schon jetzt deut­lich restrik­ti­ver als das deut­sche Akti­en­ge­setz, das immer noch an der Höchst­zahl von zehn Man­da­ten fest­hält, wobei Auf­sichts­rats­vor­sit­ze dop­pelt ange­rech­net wer­den. Es wäre wün­schens­wert, wenn der Gesetz­ge­ber sich die­ser The­ma­tik annimmt und eine Rege­lung anpasst, die zuletzt durch die sog. Lex Abs im Jahr 1965, d.h. vor fast 60 Jah­ren (!) fest­ge­schrie­ben wor­den ist.

Auf­sichts­rä­te müs­sen sich mit immer schnel­le­ren und umfas­sen­de­ren Ver­än­de­run­gen im Unter­neh­men und Unter­neh­mens­um­feld befas­sen und auf die­se vor­aus­schau­end reagie­ren. Dies kann bedeu­ten, auch die Zusam­men­set­zung der Auf­sichts­rä­te in kür­ze­ren Inter­val­len zu über­prü­fen und ggfs. auch zu ver­än­dern. Man­dats­lauf­zei­ten von fünf Jah­ren behin­dern sol­che zeit­na­hen Anpas­sun­gen. Daher setzt sich mehr und mehr die Erkennt­nis durch, dass kür­ze­re Man­dats­lauf­zei­ten ein wich­ti­ger Hebel für die Ver­bes­se­rung bzw. schnel­le­re Anpas­sung der Auf­sichts­rats­ar­beit an neue Gege­ben­hei­ten sind. Die­se Erkennt­nis ist inso­fern bemer­kens­wert, als die Regie­rungs­kom­mis­si­on Deut­scher Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Kodex noch im Jahr 2019 bei ihren dama­li­gen Reform­vor­schlä­gen an die­sem Punkt auf­grund mas­si­ver Ein­wän­de gera­de von Ver­tre­tern der alten Deutsch­land AG zurück­ru­dern muss­te.

Hart umkämpf­ter Markt

Die­se struk­tu­rel­len Ver­än­de­run­gen bei der Zusam­men­set­zung von Auf­sichts­gre­mi­en soll­ten aber auch nicht-bör­sen­no­tier­te Fami­li­en­un­ter­neh­men beach­ten und für sich adap­tie­ren. Ob ein Auf­sichts­rat bzw. Bei­rat einen ech­ten Mehr­wert für die Zukunfts­fä­hig­keit eines Fami­li­en­un­ter­neh­mens lie­fert, liegt vor allem an den Exper­ti­sen, die in dem Gre­mi­um ver­tre­ten sind. Es ist nicht tri­vi­al, kom­pe­ten­te und erfah­re­ne Mit­glie­der für den Auf­sichts­rat bzw. Bei­rat zu fin­den, die einem vor­ab sorg­fäl­tig zusam­men­ge­stell­ten Anfor­de­rungs­pro­fil ent­spre­chen und die wil­lens und in der Lage sind, die not­wen­di­ge Zeit und inhalt­li­che Unter­stüt­zung zu geben. Sie sind näm­lich eher sel­ten im eige­nen Umfeld von Freun­den- oder Geschäfts­part­nern zu fin­den, zumal dann Inter­es­sens- bzw. Rol­len­kon­flik­te nie­mals ganz aus­ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Der Markt für gute Auf­sichts­rä­te bzw. Bei­rä­te ist auch für Fami­li­en­un­ter­neh­men hart umkämpft. Inso­fern kön­nen auf die Ver­mitt­lung von Auf­sichts­rä­ten und Bei­rä­ten spe­zia­li­sier­te Bera­ter den Kreis poten­ti­el­ler Kan­di­da­ten deut­lich erwei­tern und zu einem pro­fes­sio­nel­le­ren Aus­wahl­pro­zess bei­tra­gen.