Es gehört zu den umstrittensten Fragen der deutschen Corporate Governance, ob und wie viel Mitglieder eines Aufsichtsrats mit ihren Stakeholdern kommunizieren dürfen bzw. sollen. So hat etwa im Jahr 2016 eine Gruppe von einflußreichen DAX30-Aufsichtsräten und Vertretern von Institutionellen Investoren Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat erarbeitet.
Diese Leitsätze haben damals eine sehr kontroverse Diskussion ausgelöst. Im November 2018 haben die Anwaltskanzlei Noerr, der Kommunikationsberater Hering Schuppener und Prof. Dr. Axel v. Werder von der TU Berlin eine interdisziplinäre Studie zur Krisen-Kommunikation von Aufsichtsräten vorgelegt. Die Ergebnisse basieren auf persönlichen Gesprächen mit ausgewählten Aufsichtsratsvorsitzenden von insgesamt 15 DAX30, MDAX und SDAX-Unternehmen. Darüber hinaus wurden Interviews mit Aufsichtsratsvorsitzenden von deutschen börsennotierten Unternehmen analysiert, die 2016 und 2017 in der deutschen Wirtschaftspresse veröffentlicht worden sind.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass es eine beachtliche Grauzone sowohl betreffend die rechtlichen Grundlagen als auch die Interpretation des derzeit aktuellen Deutschen Corporate Governance Kodex gibt. Grundsätzlich sollte etwa der Aufsichtsratsvorsitzende stets vorab sorgfältig prüfen, ob er sich zu einem Sachthema wirklich kompetent äußern kann. Aber gerade in Krisensituationen sprechen überwiegend Argumente für die Kompetenz des Aufsichtsrats sich sachkundig zu äußern. Allerdings sind die rechtlichen Grundlagen für die Kommunikation des Aufsichtsratsvorsitzenden keinesfalls abschließend geklärt, obwohl der Mehrheit der befragten Aufsichtsratsvorsitzenden offensichtlich der derzeit geltende Rechtsrahmen ausreicht. Auch sind die Anforderungen an die persönlichen Kommunikationsfähigkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat deutlich gestiegen. Daher ist es notwendig, dass sich auch Aufsichtsräte mit ihrer Rolle im Rahmen der Unternehmenskommunikation im allgemeinen und speziell in Krisensituationen frühzeitig beschäftigen. Wenn es der Aufsichtsratsvorsitzende versäumt sich in guten Zeiten mit dieser Rolle auseinanderzusetzen, läuft er Gefahr in der Unternehmenskrise bei Stakeholdern nicht über eine genügende Reputation zu verfügen. Eine hohe Reputation kann nämlich in der Unternehmenskrise wie ein Schutzwall wirken.
Ein wesentliches Ergebnis der empirischen Untersuchung war auch, dass sich die Aufsichtsratsvorsitzenden hinsichtlich ihrer Einstellung zu Krisenkommunikation in zwei Gruppen aufteilen lassen: Die eine Gruppe steht der Kommunikation mit den Stakeholdern auch außerhalb einer Krisensituation ausgesprochen zurückhaltend gegenüber. Dagegen war die Mehrheit der interviewten Aufsichtsratsvorsitzenden sowohl generell als auch in Krisensituationen einer Kommunikation des Aufsichtsrats aufgeschlossen. Dies zeigt sich auch in einer steigenden medialen Präsenz von Aufsichtsratsvorsitzenden.
Im übrigen hielten nicht alle Interviewpartner eine Abstimmung innerhalb des Organs für relevant. Es komme im wesentlichen auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Aufsichtsratsvorsitzenden und den übrigen Organmitgliedern an. Im Einzelfall erfolge aber nachträglich eine Unterrichtung des Gesamtgremiums.
Zum Autor:
Dr. Klaus Weigel ist seit 2007 Geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH, Frankfurt am Main. Er war 25 Jahre für Banken im Corporate-Finance- und Private-Equity-Geschäft in leitender Funktion und als Mitglied in Beiräten und Aufsichtsräten tätig. Die Board Xperts GmbH ist spezialisiert auf die Vermittlung qualifizierter Aufsichtsräte und Beiräte. Dr. Weigel ist zugleich Mitgründer und Vorstandsmitglied der Vereinigung Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD).
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