Wie die kürzlich veröffentlichte Aufsichtsratsstudie 2017 der DSW-Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., die zum insgesamt 15. Mal vorgelegt worden ist, zeigt, hat sich die Professionalisierung der Kontrollgremien in den wichtigsten deutschen börsennotierten Aktiengesellschaften in den vergangenen Jahren weiter fortentwickelt.
Die Studie zeigt aber auch, dass da und dort durchaus noch Luft nach oben ist. Drei Punkte sollen im folgenden näher aufgegriffen werden:
- Zwar zeigen die Analysen der DSW zur Altersstruktur und zur Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat, dass in den Kontrollgremien der großen deutschen Börsenunternehmen aktuell weder ein akutes Überalterungsproblem (Durchschnittsalter der Anteilseignervertreter bei 61 Jahren) noch eine drohende Betriebsblindheit besteht (Durchschnittliche Zugehörigkeitsdauer rund 6 Jahre). Trotzdem gibt es durchaus einen Optimierungsbedarf: Ein Problem ist die Synchronität der Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder. Dies hat zur Folge, dass es bei einem einmal gewählten Aufsichtsrat während der neuen Amtsperiode kaum personelle Veränderungen gibt. Dabei wären neue Initiativen und innovative Ideen nicht nur im Fünf-Jahres-Rhythmus nützlich und hilfreich. Dies könnte z.B. dadurch erreicht werden, dass man für die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder je nach Erfahrungshintergrund unterschiedlich lange Laufzeiten einführt. Auch sog. staggered boards, also die zeitliche Auffächerung der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder, könnte hier eine gute Alternative sein. Ein weiterer positiver Effekt wäre die Kontinuität der Aufsichtsratsarbeit, da immer nur ein Teil der Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt wird.
- Die DSW-Aufsichtsratsstudie 2017 zeigt auch, dass in den verschiedenen Aufsichtsratsausschüssen häufig dieselben Personen sitzen. Damit wird bei der Besetzung der Ausschüsse nicht die volle Bandbreite des Erfahrungshintergrundes aller Aufsichtsratsmitglieder ausgeschöpft. Man bleibt also als closed shop offensichtlich lieber „unter sich“. Hier wäre auf alle Fälle mehr Variabilität im Interesse der Unternehmen wünschenswert und nützlich.
- Kritsch ist auch die partielle Ämterhäufung mancher Aufsichtsräte zu sehen. Mehrere Aufsichtsräte in DAX-Unternehmen haben 3 oder mehr Mandate, teilweise auch als Vorsitzender des Kontrollgremiums. Manche leiten darüber hinaus auch eine Vielzahl wichtiger Ausschüsse. Es sollte daher überlegt werden, ob es nicht besser wäre, wenn zumindest der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Unternehmen des DAX (und des MDAX) keine weiteren Mandate in vergleichbar großen Unternehmen innehaben sollte. Dies gilt erst recht, wenn er noch in einer vollen operativen Verantwortung steht.
Zum Autor:
Dr. Klaus Weigel ist seit 2007 Geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH, Frankfurt am Main. Er war 25 Jahre für verschiedene Banken im Corporate-Finance- und Private-Equity-Geschäft in leitender Funktion und als Mitglied in Beiräten und Aufsichtsräten tätig. Die Board Xperts GmbH ist spezialisiert auf die Vermittlung qualifizierter Aufsichtsräte und Beiräte. Dr. Weigel ist zugleich Mitgründer und Vorstandsmitglied des Verbands Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD).
E-Mail: klaus.weigel@board-experts.de