Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2021 das Finanzmarktintegrationsstärkungsgesetz (FISG) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz am 28. Mai 2021 abschließend im Bundesrat behandelt wird.
Gegenüber dem Regierungsentwurf vom 10. Dezember 2020 gibt es folgende Änderungen bzw. Präzisierungen für den Bereich Corporate Governance:
- Weiterhin werden Aufsichtsräte in Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses verpflichtet. Es wurde neu geregelt, dass Aufsichtsräte, die nur aus drei Mitgliedern bestehen, gleichzeitig auch als Prüfungsausschuss gelten.
- Es wurde klargestellt, dass jedes Mitglied des Prüfungsausschusses (nicht nur der Vorsitzende) bei den Leitern derjenigen Zentralbereiche des Unternehmens ein direktes Auskunftsrecht hat, die die Zuständigkeit für die den Prüfungsausschuss betreffenden Angaben haben. Damit doppelte Auskunftsbegehren vermieden werden, muss sich das jeweilige Ausschussmitglied an den Prüfungsausschussvorsitzenden wenden, der dann die Auskunft einholt und anschließend alle Ausschussmitglieder entsprechend informiert.
- Die vertrauliche Kommunikation zwischen dem Aufsichtsrat und dem Abschlussprüfer soll gestärkt werden. Daher wurde klargestellt, dass der Vorstand nicht an Aufsichtsratssitzungen bzw. Sitzungen von Aufsichtsratsausschüssen teilnimmt, in denen sich der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer über die Prüfungsergebnisse austauschen möchte, sofern nicht der Aufsichtsrat die Teilnahme des Vorstands für erforderlich hält. Es gilt auch weiterhin der Grundsatz, dass der Vorstand keinen Anspruch hat, an Sitzungen des Aufsichtsrats teilzunehmen.
Für das Inkrafttreten des FISG ist Folgendes geplant:
- Das Gesetz soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten.
- Die Anforderungen bezüglich der Qualifikation des Prüfungsausschusses gelten für alle Neubestellungen ab dem 1. Juli 2021.
- Die Einrichtung eines Prüfungsausschusses soll ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend werden; die Auskunftsrechte der Mitglieder des Prüfungsausschusses sollen ebenfalls ab dem 1. Januar 2022 gelten.
- Die Einrichtung der unternehmerischen Kontrollsysteme soll ab dem 1. Juli 2021 verpflichtend sein.
Zum Autor:
Dr. Klaus Weigel ist seit 2007 Geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH, Frankfurt am Main. Die Board Xperts GmbH ist spezialisiert auf die Vermittlung qualifizierter Aufsichtsräte und Beiräte. Dr. Weigel war 25 Jahre im Corporate-Finance- und Private-Equity-Geschäft in leitender Funktion und als Mitglied in Beiräten und Aufsichtsräten tätig. Er ist zugleich Mitgründer und Vorstandsmitglied der Vereinigung Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD).
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