(Neu-)Besetzung des Beirats im Zuge des Generationswechsels – Dr. Klaus Weigel
Im Rahmen der langfristigen Unternehmenssteuerung gewinnt die Etablierung freiwilliger Beiräte gerade auch in Familienunternehmen an Bedeutung. Werden solche Gremien mit den richtigen Persönlichkeiten besetzt, können sie für die erfolgreiche Entwicklung eines Betriebes von unschätzbarem Wert sein. Dabei ist der Begriff »Beirat« nicht gesetzlich verankert. Aufgaben und Kompetenzen sind frei gestaltbar und werden meist im Gesellschaftsvertrag, in einer Geschäftsordnung bzw. in den Verträgen mit den Beiratsmitgliedern definiert. In Familienunternehmen herrschen diese Motive bei der Bildung eines freiwilligen Aufsichts- und Beratungsgremiums vor:
- Der Beirat repräsentiert das Unternehmen und setzt sich im Wesentlichen aus prominenten Persönlichkeiten zusammen.
- Der Beirat hat vorwiegend Beratungsaufgaben. Er unterstützt die Geschäftsführung mit seinem Know-how in Strategiefragen
- Der Beirat kontrolliert die Geschäftsführung und/oder die Gesellschafter. In dieser Funktion arbeitet er oft, wenn der Gesellschafterkreis wächst und wenn die Interessen der Gesellschafter auseinander laufen.
- Der Beirat kann Mediator bei Differenzen zwischen Gesellschaftern, zwischen Gesellschaftern und Geschäftsleitung oder zwischen Mitgliedern der Geschäftsleitung sein.
Familienunternehmen sehen sich naturgemäß immer wieder mit der Herausforderung konfrontiert, eine Unternehmernachfolge durchzuführen, die geplant oder ungeplant, und dann häufig besonders risikobehaftet, ablaufen kann. Indessen treffen viele Firmen immer noch keine konkreten Vorkehrungen hinsichtlich der Strukturierung einer Übergabe, obwohl die Nachfolgethematik die komplexen Beziehungen zwischen Familien und Unternehmen auf besondere Weise berührt. Abgesehen davon, dass persönliche Auseinandersetzungen die Lösung des Problems zusätzlich erschweren, nehmen die zu beachtenden Interessen von Generation zu Generation zu. Dem entsprechend beruhen Nachfolgeregelungen in späteren Generationen vielfach auf Kompromissen statt auf der Suche nach der bestmöglichen Lösung.
In dieser Situation kann ein Beirat sehr hilfreich sein. Seine Aufgaben können sich auf die Aufstellung eines Nachfolgeplans, auf die Formulierung von Auswahlkriterien für einen Nachfolger sowie auf dessen interne oder externe Auswahl erstrecken. Darüber hinaus ist denkbar, dass es temporär auch zu einer Notfallgeschäftsführung durch den Beirat kommt. Insofern ist die kontinuierliche Fortführung der Geschäfte bei einem plötzlichen Ausfall des Unternehmers gesichert. Eine solche Übernahme der Verantwortung setzt allerdings eine bewährte Zusammenarbeit zwischen dem Betrieb und seinem Beirat voraus, so dass dessen Mitglieder mit allen relevanten Unternehmensaspekten vertraut sind. Zudem müssen natürlich die erforderlichen Qualifikationen im Beirat vorhanden sein.
Aber auch nach einem Generationswechsel kommen dem Beirat wichtige Aufgaben zu. So bleibt der ausscheidende Senior oft noch emotional, bisweilen aber auch operativ in die Unternehmensführung eingebunden, während sich der Nachfolger mit seinen Vorstellungen etablieren will und soll. Dadurch entstehen neue Rollenmuster, die Veränderungen verlangen. Der Beirat kann das Zusammenwirken von Senior und Nachfolger hier konstruktiv vermittelnd begleiten, wobei der ausscheidende Unternehmer die Übergangszeit leichter bewältigen wird, wenn er selbst in den Beirat wechselt. Daraus erwächst jedoch die Gefahr der Einmischung in Unternehmensentscheidungen, die dem Nachfolger vorbehalten sind.
Dem Beirat kommen also im Rahmen der Unternehmernachfolge strukturierende und vermittelnde Aufgaben zu. Neutralität und Objektivität machen ihn zu einem Ansprechpartner aller involvierten Parteien.
Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, sollte die Besetzung homogen sein und vor allem Vertreter mit verschiedenem, sich ergänzendem Know-how versammeln. Hier ist an Experten zu denken, die unternehmerische Erfahrungen in die Bewältigung der Herausforderungen einbringen, über persönliche und soziale Kompetenzen verfügen sowie in der Lage sind, dem Unternehmen zeitlich auch zur Verfügung zu stehen. Da Beiräte selbstredend unabhängig zu sein haben, scheiden als Kandidaten alle Personen aus, die mit dem Unternehmen wesentliche Geschäftsbeziehungen unterhalten.
Fazit: Ein qualifiziert besetzter Beirat ist auch für Familienunternehmen keine lästige Pflicht, sondern ein strategisches Gremium zur Zukunftssicherung. Richtig eingesetzt eine wertvolle Hilfe, um das unternehmerische Vermögen zu erhalten und zu mehren, natürlich nicht zum Nulltarif. Eine angemessene Aufwandsvergütung ist eine wichtige Bedingung, um zu einer professionellen Besetzung zu kommen. Viele Familienunternehmen wissen die Vorzüge eines solchen Beirats bereits zu schätzen, zumal die Kosten-Nutzen-Relation sehr gut ist!
Dr. Klaus Weigel, Geschäftsführender Gesellschafter WP Board & Finance GmbH, Bad Homburg.
Erschienen in: Unternehmermagazin 7/8 2007