Ein gut besetzter Beirat für Ihren Unternehmenserfolg
Die Bildung eines Kontroll- und Aufsichtsgremiums wie z. B. eines Aufsichtsrats ist für die meisten Familienunternehmen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch setzen immer mehr Unternehmen freiwillig auf die strategische Unterstützung eines Expertengremiums. Das Risiko wichtiger unternehmerischer Entscheidungen wird dadurch minimiert und der Unternehmenserfolg langfristig gesteigert. Wir sind Ihnen gerne bei der Zusammenstellung eines kompetenten Beirats behilflich.
Wir schlagen Ihnen qualifizierte, unabhängige Persönlichkeiten unterschiedlicher Berufszweige und Fachgebiete entsprechend Ihren Wünschen und gegebenenfalls nach gemeinsam erarbeiteten Anforderungsprofilen vor.
Über 10 Jahre Erfahrung in der Vermittlung von Beiräten
Herr Dr. Klaus Weigel ist Experte für die Vermittlung von Beiräten. Seit über zehn Jahren vermittelt er neben Aufsichtsräten auch qualifizierte Beiräte für Familienunternehmen aus seinem umfangreichen Netzwerk. Die meisten Persönlichkeiten daraus verfügen über Führungserfahrung, insbesondere in Familienunternehmen, und waren oder sind bereits in Beiräten vertreten.
Beiräte passgenau besetzen
Wir gleichen die gemeinsam mit Ihnen definierten Anforderungen an einen gesuchten Beirat systematisch mit unserem Expertennetzwerk ab und grenzen die Auswahl potenzieller Kandidaten damit so genau wie möglich ein. Zahlreiche Mandanten schätzen unsere hohe Trefferquote, denn bei der Suche nach einem Beirat schlagen wir nur wirklich passende Partner vor, nach dem Prinzip weniger ist mehr.
Vermittlung von Beiräten innerhalb kurzer Zeit
Sobald wir Ihren Anforderungskatalog erhalten oder gemeinsam mit Ihnen erstellt haben, erarbeiten wir eine kurze Liste geeigneter Kandidaten, mit denen wir Sie zwecks persönlichem Kennenlernen zusammenbringen möchte. Danach entscheiden Sie und wählen die für Ihr Unternehmen passendste Personen aus.
Beirat: Die fünf am häufigsten gestellten Fragen (FAQ)
Wie wird ein Beirat gegründet? Nach was richtet sich die Höhe der Beiratsvergütung? Zum Thema „Beirat“ gibt es zahlreiche interessante Fragen, diese umfassen auch die Rechte und Pflichten eines Beirats oder auch ganz einfach Situationen, in denen ein Beirat einem Unternehmen wertvolle Unterstützung leisten kann:. Die wichtigsten fünf Fragen beantworten wir Ihnen nachfolgend:
Was ist ein Beirat?
Im Unterschied zu einem aktienrechtlich geregelten Aufsichtsrat ist ein Beirat ein freiwilliges, zusätzliches und in der Regel kleines, auf Dauer angelegtes und nur gelegentlich tagendes Organ oder Gremium. Der Beirat ist ähnlich wie ein Aufsichtsrat (Verlinkung auf Aufsichtsrat) auf der obersten Führungsebene neben Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung angesiedelt und kann sowohl mit Gesellschaftern als auch Nicht-Gesellschaftern besetzt sein. Der Beirat kann eine Vielzahl von Aufgaben wahrnehmen, die in Abhängigkeit von der Situation des Unternehmens individuell festgelegt werden können. Er dient dem Unternehmen als Instrument zur Lösung bestimmter aktueller oder zukünftiger Herausforderungen. Ein Beirat kann daher sowohl Kontroll- als auch Beratungsfunktionen ausüben.
Weshalb sollte man einen Beirat einrichten?
Der Beirat ist insbesondere Gesprächs- und Diskussionspartner sowohl für die Geschäftsführung als auch für die Gesellschafter bei Fragestellungen der täglichen Unternehmenspraxis, oder bei strategischen Themen. Häufig dient der Beirat primär der Entscheidungshilfe im Unternehmen und verfügt weniger über wirkliche Entscheidungskompetenz. Die Aufgaben eines Beirats können ohne gesetzliche Vorgaben frei bestimmt und im Zeitablauf an die Erfordernisse im Unternehmen angepasst werden.
Wer wählt den Beirat?
Die Mitglieder des Beirats werden von den Gesellschaftern des Unternehmens gewählt – ähnlich wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft (AG), der von der Hauptversammlung, also den Anteilseignern, gewählt wird. Dabei sollte bei der Einrichtung eines Beirats der große Gestaltungsspielraum genutzt werden, da es keinerlei gesetzliche Vorgaben für Beiräte gibt. Dadurch kann ein Beirat ganz nach den persönlichen Wünschen und den strategischen Herausforderungen des Unternehmens gestaltet und zusammengestellt werden
Wann ist ein Beirat Pflicht?
Nein, Unternehmen unterliegen keiner gesetzlichen Verpflichtung, einen Beirat zu installieren, es sei denn sie sind durch ihre Rechtsform und/oder Mitarbeiterzahl gesetzlich verpflichtet, einen Aufsichtrat zu bilden. Dies gilt für alle Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, SE´s und Genossenschaften, sowie ab einer bestimmten Größe auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Einen Aufsichtsrat müssen auch alle Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften einrichten.
