Wir finden für Ihr Unternehmen den passenden Aufsichtsrat

Die Etablierung eines Aufsichtsrats als Kontroll- und Aufsichtsgremium ist unter anderem für Aktiengesellschaften, KGaAs, SEs, Genossenschaften, Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Weitgehend ungeregelt ist jedoch, wie sich ein solches Gremium zusammensetzt. Bei der Besetzung eines Aufsichtsrats sollten sich die Gesellschafter daher vor allem an den zukünftigen Herausforderungen für das Unternehmen orientieren. Dies kann die künftige strategische Ausrichtung des Unternehmen, die Gestaltung einer Unternehmensnachfolge oder auch eine Internationalisierungs-Strategie sein. Unabhängige Persönlichkeiten mit entsprechender fachlicher und/oder operativer Erfahrung aus vergleichbaren Unternehmen können die Gesellschafter bei notwendigen Entscheidungen unterstützen. Wir begleiten Sie gerne bei der Besetzung Ihres Aufsichtsrats und vermitteln Ihnen erfahrene Personen verschiedenster Branchen und Fachgebiete.

Langjährige Vermittlungserfahrung & großes Expertennetzwerk

Herr Dr. Klaus Weigel vermittelt bereits seit über zehn Jahren qualifizierte Aufsichtsräte für Kapitalmarkt- und Familienunternehmen. Unser proprietäres Netzwerk umfasst mittlerweile über 1.800 qualifizierte Persönlichkeiten, von denen die meisten bereits über Erfahrung in der Gremienarbeit verfügen. Mehr als 40 Vermittlungen pro Jahr zeigen das Vertrauen in die Qualität unseres Netzwerkes.

Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die Anforderungen für geeignete Kandidaten

Wir unterstützen Sie gerne, die für die Position in einem Aufsichtsrat notwendigen, wichtigen Eigenschaften in ein Anforderungsprofil zusammenzufassen. Denn häufig ist dies gar nicht so einfach, zumal jede Besetzung eines Aufsichtsratsmitglieds ein individueller Vorgang ist . Wir erarbeiten mit Ihnen zu Beginn ein detailliertes Anforderungsprofil für den gesuchten Kandidaten. Anschließend gleichen wir dieses detailliert mit unserem Netzwerk potenzieller Aufsichtsräte ab.

Hohe Trefferquote bei der Vermittlung von Personen für Ihren Aufsichtsrat

Unsere Mandanten bescheinigen uns immer wieder eine sehr gute Passgenauigkeit bei unseren Vorschlägen für geeignete Aufsichtsratsmitglieder. Herr Dr. Klaus Weigel verfügt selbst über langjährige Erfahrung in der Gremienarbeit. Als ehemaliger Geschäftsführer von zwei Beteiligungsgesellschaften hat er häufig Kontroll- und Aufsichtsgremien sowie Beiräte unterschiedlicher Größe und in verschiedenen Branchen zusammengestellt. Er weiß, welche persönlichen und fachlichen Voraussetzungen ein Aufsichtsratsmitglied für eine konkrete Gremiensituation mitbringen sollte.

Passende Aufsichtsratsvorschläge innerhalb kürzester Zeit

Wir arbeiten schnell, auch zeitlich herausfordernde Terminpläne setzen wir ergebnisorientiert um. Sobald wir Ihren Anforderungskatalog erhalten oder ihn gemeinsam mit Ihnen erstellt haben, erarbeiten wir eine Liste geeigneter Aufsichtsratskandidaten mit denen wir Sie gerne zu einem persönlichen Kennenlernen zusammenbringen möchten. Danach treffen Sie die Entscheidung, wen Sie für Ihr Gremium gewinnen wollen.


Aufsichtsrat: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die Aufgaben des Aufsichtsrats? Wie sollte die Zusammensetzung von Aufsichtsräten aussehen? Wie hoch ist die Vergütung für den Aufsichtsrat ? Dies sind Fragen, zu denen insbesondere im Internet häufig recherchiert wird. In unseren FAQ finden Sie die Antworten:


Was ist ein Aufsichtsrat?

Der Aufsichtsrat ist ein Kontroll- und Aufsichtsgremium bei Kapitalgesellschaften sowie bei anderen Rechtsformen und Organisationen. Er ist für alle Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien zwingend vorgeschrieben. Genossenschaften müssen ab einer bestimmten Größe über einen Aufsichtsrat verfügen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist er auch bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zwingend vorgeschrieben. Ein Aufsichtsrat kann aber auch in anderen Unternehmen in der Satzung oder per Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.


Wie setzt sich der Aufsichtsrat zusammen?

Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft (AG) muss aus mindestens drei Personen bestehen (§95 AktG). Die Höchstzahl beträgt je nach Grundkapital 21 Mitglieder. Grundsätzlich besteht der Aufsichtsrat einer AG aus Vertretern der Anteilseigner und Arbeitnehmer, es sei denn, die AG beschäftigt weniger als 500 Mitarbeiter. Bei einer AG mit 500, höchstens jedoch 2.000 Mitarbeitern müssen ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder Vertreter der Arbeitnehmer sein. Unterliegt die AG dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 (im Regelfall bei mehr als 2.000 Mitarbeitern), setzt sich der Aufsichtsrat jeweils zur Hälfte aus Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern zusammen.


Für wie lange wird ein Aufsichtsrat gewählt?

Das Aktiengesetz sieht eine Obergrenze für die Dauer einer Wahlperiode für Aufsichtsratsmitglieder vor. Aufsichtsratsmitglieder können nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wahl für eine kürzere Wahlperiode ist möglich. Das Amt von durch das Amtsgericht bestellten Aufsichtsratsmitgliedern endet mit der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern durch die nächste Hauptversammlung.


Welche Rechte und Pflichten hat ein Aufsichtsrat?

Die wesentliche Aufgabe eines aktienrechtlichen Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands. Die Kontrolltätigkeit von Aufsichtsräten umfasst damit die Bereiche der Unternehmensstrategie und -organisation sowie besonders wichtige Sachverhalte. Außerdem wird dem Aufsichtsrat eine Pflicht zur Beratung der Geschäftsleitung in besonders bedeutsamen Fragen zuerkannt. Allerdings hat die Geschäftsleitung bei der Befolgung von Ratschlägen des Aufsichtsrats ein eigenes unternehmerisches Ermessen.

Zusätzlich zur Überwachung gibt es weitere besondere Aufsichtsratsaufgaben. Hier sind vor allem zu nennen die Personalkompetenz, also die Suche und Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie der Abschluss der Dienstverträge (inklusive Ausgestaltung der Vergütung des Vorstandes). Durch die Personalauswahl nimmt der Aufsichtsrat auch Einfluss auf die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Außerdem ist der Aufsichtsrat verpflichtet, die jährliche Finanzberichterstattung der Gesellschaft zu prüfen und den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss zu billigen und hierüber den Gesellschaftern zu berichten.

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Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf
Dr. Matthias Kestler
Geschäftsführer

    Gremienbesetzung für Unternehmen

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